Neben dem Wert aus energetischer Sicht in Form des Bedarfs an Heizenergie ermittle ich für Sie auch den Wert aus baulicher Sicht (Verkehrswert gem. § 194 BauGB). So kann ich Ihnen ein komplettes Gutachten für Ihr Gebäude anbieten.
Ich bewerte Ihre Immobilie und erstelle Verkehrswertgutachten nach den klassischen normativen Verfahren (Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren) auf Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR), für:
unbebaute Grundstücke, Gewerbegrundstücke, Einfamilien-, Reihen- u. Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe- und Industrieobjekte
Verkehrswertgutachten werden von mir u.a. für folgende Zwecke erstellt:
Vermögens- und Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, Zwangsversteigerungen, Nachlassbewertungen, Ermittlung von Grundstücksbelastungen (Erbbau- Wohnungs-, Wegerechte, Nießbrauch, usw.), Beleihungszwecke, Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt, als Grundlage bei Verkaufs- und Kaufverhandlungen.
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