Zum 01. Oktober 2007 trat die neue EnergieEinsparVerordnung
(EnEV) in Kraft! Damit wurde der Energieausweis verpflichtend für alle Gebäudetypen.
Hier die folgenden Stufen, wie der Energieausweis eingeführt wird:
Ab 1. Juli 2008: Ausweispflicht für Wohngebäude (Fertigstellung vor 1965); bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis
Ab 1. Oktober 2008: Energiebedarfsausweis für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977
Ab 1. Januar 2009: Ausweispflicht für Wohngebäude (Fertigstellung nach 1965); bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis
Ab 1. Juli 2009: Ausweispflicht für Nichtwohngebäude; Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis