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EnEV :
Zum 01. Oktober 2007 trat die neue EnergieEinsparVerordnung (EnEV) in Kraft! Damit wurde der Energieausweis verpflichtend für alle Gebäudetypen.

Hier die folgenden Stufen, wie der Energieausweis eingeführt wird:
  • Ab 1. Juli 2008: Ausweispflicht für Wohngebäude (Fertigstellung vor 1965); bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis
  • Ab 1. Oktober 2008: Energiebedarfsausweis für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977
  • Ab 1. Januar 2009: Ausweispflicht für Wohngebäude (Fertigstellung nach 1965); bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis
  • Ab 1. Juli 2009: Ausweispflicht für Nichtwohngebäude; Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis
Mit der neuen EnEV 2009 werden zudem um ca. 30 % höhere Anforderungen an das Gebäude gestellt.
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Robert Hindelmeyer - Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen - Welfenstraße 18 - 30161 Hannover
E-mail: energieberatung@hindelmeyer.de - Telefon: 0511 / 31 80 373