Die
Einführung des Energieausweises, der bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel vorgelegt werden muß, ist vom
Gesetzgeber verabschiedet worden. Sie wurde mit der Novellierung der EnEV zum 01. Oktober 2007 beschlossen. Damit kommt Deutschland seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" von 2002 nach.
Der Energieausweis wird fallweise
bedarfsorientiert bzw. verbrauchsorientiert erstellt, je nach Alter des Gebäudes und der Anzahl der Wohneinheiten
(Übersicht...). Er soll die Verbraucher objektiv über die energetische Situation eines Gebäudes informieren und mit dem Energielabel, ähnlich wie bei Kühlschränken und Waschmaschinen oder Autos, ein Bewußtsein für den
sparsamen Umgang mit Energie fördern.
Damit wird der Energieausweis auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz.
Als
BAFA-zertifizierter Berater erstelle ich für Sie den Energieausweis nach Vorgaben der Deutschen Energieagentur (dena) und der EnEV. Seine Gültigkeit beträgt 10 Jahre.